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Einlagen und Schuhzurichtung: vom Rezept bis zur Abgabe

Was Einlagen tun – und was nicht

Eine orthopädische Einlage verändert zwei Dinge: wie sich der Druck über die Fußsohle verteilt und wie der Fuß im Schuh geführt wird. Je nach Befund steht das eine oder das andere im Vordergrund – Führung und Korrektur bei beweglichen Fehlstellungen, weiche Bettung und Entlastung bei empfindlichen oder gefährdeten Füßen, Ausgleich bei einer Beinlängendifferenz.

Was Einlagen nicht leisten: Eine knöchern verfestigte Fehlstellung am erwachsenen Fuß richten sie nicht gerade. Ob und wie stark sich Beschwerden verändern, hängt vom Befund ab, von der Ausführung – und davon, ob die Einlage tatsächlich getragen wird und in den Schuh passt.

Vier Stufen, in dieser Reihenfolge

Die Fußversorgung ist gestuft. Höhere Stufen kommen erst, wenn die darunter nicht ausreichen:

  1. Der geeignete Konfektionsschuh. Wird regelmäßig unterschätzt. Feste Fersenkappe, ausreichend Länge und Weite, verwindungsstabile Sohle – daran scheitert mehr, als man denkt.
  2. Die Einlage. Liegt im Schuh, ist wechselbar, wird individuell gefertigt.
  3. Die orthopädische Schuhzurichtung. Eine dauerhafte Veränderung am Konfektionsschuh.
  4. Der orthopädische Maßschuh. Er kommt als Kassenleistung erst in Betracht, wenn sich die notwendige Versorgung mit fußgerechten Konfektionsschuhen, Einlagen und Zurichtungen nicht erreichen lässt.

Was eine Schuhzurichtung sein kann

Zugerichtet wird am fertigen Schuh, je nach Befund an einem oder an beiden. Üblich sind unter anderem:

  • Absatz- und Sohlenerhöhung zum Ausgleich einer Beinlängendifferenz
  • Abrollhilfen – etwa Ballen-, Mittelfuß- oder Schmetterlingsrolle. Sie verlagern den Punkt, an dem der Fuß abrollt, und nehmen damit Last von bestimmten Zonen
  • Sohlenversteifung, die die Bewegung in einem schmerzhaften Gelenk begrenzt
  • Rand- oder Keilerhöhungen innen oder außen, die die Stellung des Rückfußes beeinflussen
  • Pufferabsatz, der den Fersenauftritt dämpft
  • Weitung oder Ausschleifen an einer Druckstelle

Der Schuh muss dafür geeignet sein. Klären Sie vor dem Kauf, ob ein bestimmtes Paar zugerichtet werden kann – nicht jeder Schuh verträgt das, und eine Zurichtung an einem ungeeigneten Schuh ist verlorenes Geld.

Das Rezept

Am Anfang steht die ärztliche Untersuchung, nicht der Scan im Geschäft. Beurteilt werden Fußform und Beweglichkeit, die Beinachse, die Stellung im Stand und das Gangbild. Erst daraus ergibt sich, welche Bauart verordnet wird – stützend, bettend, korrigierend, entlastend.

Auf der Verordnung stehen Diagnose, Art der Versorgung und die Stückzahl. Bei Zurichtungen und aufwendigeren Versorgungen reicht der Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag bei der Kasse ein und wartet die Entscheidung ab. Rechnen Sie dafür Zeit ein.

Ein Hinweis, der oft spät kommt: Ein kostenloser Fußscan ist keine Diagnose. Er kann eine Versorgung technisch vorbereiten, aber nicht die Frage beantworten, woher die Beschwerden kommen.

Abdruck, Scan, Druckmessung

Die Form entsteht über eines oder mehrere dieser Verfahren:

  • Trittschaum: Sie treten in einen weichen Schaumblock, es entsteht ein dreidimensionaler Negativabdruck.
  • Gipsabdruck: aufwendiger; der Fuß wird in einer definierten Stellung abgeformt, typisch bei anspruchsvollen Versorgungen.
  • 3D-Scan: optische Erfassung der Fußform, die Daten steuern anschließend eine Fräse.
  • Trittspur oder Blauabdruck: zeigt die Auflagefläche im Stand.
  • Dynamische Druckmessung (Pedografie): eine Messplatte oder Messsohle zeichnet die Druckverteilung beim Gehen auf.

Keines dieser Verfahren ist für sich „das beste“. Ein Abdruck ist eine Momentaufnahme der Form, eine Druckmessung eine Momentaufnahme der Belastung. Entscheidend ist, dass beides mit dem ärztlichen Befund zusammengeführt wird.

Bringen Sie zum Termin die Strümpfe mit, die Sie üblicherweise tragen, und die Schuhe, in denen die Einlagen laufen sollen.

Anfertigung und Abgabe

Gefertigt wird meist aus einem Rohling, der gefräst, geschliffen, mit Polstern aufgebaut und mit einem Bezug überzogen wird. Bis zur Abgabe vergehen je nach Betrieb und Versorgung einige Tage bis wenige Wochen.

Bei der Abgabe sollte passieren:

  • Die Einlage wird in Ihrem Schuh anprobiert, nicht nur auf dem Tisch begutachtet.
  • Sie gehen ein paar Schritte und sagen, wo etwas drückt oder unter dem Fuß kippelt.
  • Länge, Breite und Position werden angepasst; nachschleifen und nachpolstern gehört dazu.
  • Sie bekommen erklärt, wie die Eingewöhnung abläuft und wann Sie sich melden sollen.

Vereinbaren Sie gleich einen Nachkontrolltermin in zwei bis vier Wochen. Nachpassen ist kein Mangel, sondern der Normalfall.

Eingewöhnung

Beginnen Sie mit ein bis zwei Stunden täglich und steigern Sie über ein bis zwei Wochen. Ein ungewohntes Gefühl, ein leichtes Ziehen in Fußsohle oder Wade kann dabei auftreten, weil sich die Belastung verlagert.

Kein Teil der Eingewöhnung sind: Schmerzen, Taubheitsgefühl, Blasen, gerötete oder wunde Druckstellen. Das ist ein Anlass zum Nachpassen, nicht zum Durchhalten. Bei Menschen mit Nervenschädigung an den Füßen gilt das erst recht – dort fehlt das Warnsignal Schmerz.

Der Schuh entscheidet mit

Eine gute Einlage im falschen Schuh wirkt nicht. Achten Sie auf:

  • Volumen: Am einfachsten ist ein Schuh mit herausnehmbarer Fußbettung – sie macht Platz für die Einlage.
  • Feste Fersenkappe und eine Sohle, die sich nicht beliebig verdrehen lässt.
  • Ausreichende Länge und Weite, besonders bei bettenden Versorgungen.

Einlagen von einem Paar Schuhe ins andere umzulegen, ist möglich, aber jeder Schuh verhält sich anders. Werden mehrere Paare gleichzeitig gebraucht – etwa Alltags- und Sportschuhe –, klären Sie vorher, was verordnet ist und was Sie selbst tragen.

Haltbarkeit und Neuversorgung

Bei täglichem Tragen ist nach etwa einem Jahr mit Materialermüdung zu rechnen. Sichtbar wird das an verdichteten Polstern, durchgescheuertem Bezug, Rissen im Rohling oder sehr einseitiger Abnutzung. Wiederkehrende Beschwerden sind ein Anlass zur Kontrolle – nicht automatisch ein Grund für die gleiche Versorgung noch einmal, denn der Befund kann sich geändert haben.

Für Einlagen gibt es keine feste gesetzliche Frist. Jede Neuversorgung braucht eine neue ärztliche Verordnung mit medizinischer Begründung; die Kassen legen dazu unterschiedliche Erwartungen an Tragedauer und Abstände zugrunde. Bei Kindern ist der Rhythmus kürzer, weil der Fuß wächst; hier gehören regelmäßige Kontrollen dazu.

Für orthopädische Maßschuhe gelten eigene, längere Versorgungsintervalle für den Ersatz (Stand 2026). Welche Abstände in Ihrem Fall gelten, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im versorgenden Fachbetrieb.

Was Sie selbst zahlen

  • Gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel (Stand 2026). Sie zählt auf die jährliche Belastungsgrenze; Befreite und Versicherte unter 18 Jahren zahlen sie nicht.
  • Wirtschaftliche Aufzahlung: entsteht nur, wenn Sie über das medizinisch Notwendige hinaus wählen. Sie zählt nicht auf die Belastungsgrenze. Eine aufzahlungsfreie Versorgung, die medizinisch ausreicht, muss Ihnen angeboten werden.
  • Eigenanteil bei orthopädischen Maßschuhen: Hier kommt zusätzlich ein gesetzlicher Eigenanteil für sogenannte ersparte Eigenaufwendungen hinzu – Sie hätten ohnehin Schuhe gekauft. Er wird nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet, und eine Befreiung ist dafür nicht vorgesehen. Für Einlagen und für Zurichtungen am Konfektionsschuh fällt dieser Eigenanteil nicht an (Stand 2026).

Die genauen Beträge sind vertraglich geregelt und ändern sich unabhängig vom Produkt. Fragen Sie sie vor der Bestellung bei Ihrer Krankenkasse ab und lassen Sie sich jede Aufzahlung schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben.

⚠️ Diabetes: warum hier andere Regeln gelten

Bei langjährigem Diabetes kann die Empfindung an den Füßen nachlassen (diabetische Polyneuropathie), häufig zusammen mit einer schlechteren Durchblutung. Dann fehlt genau das Signal, das sonst jede Druckstelle ankündigt: der Schmerz. Eine Scheuerstelle wird nicht bemerkt – und daraus kann eine Wunde entstehen, die schlecht heilt.

Deshalb wird anders versorgt:

  • Bettung statt harter Korrektur. Diabetesadaptierte Fußbettungen sind weich und verteilen Druck; harte Kanten und punktuelle Korrekturelemente werden vermieden.
  • Die Versorgung richtet sich nach einer ärztlich festgestellten Risikoeinstufung. Berücksichtigt werden unter anderem Empfindungsverlust, Durchblutung, Fußform und ob es bereits eine Wunde oder eine Amputation gab. Wer schon einmal eine Fußwunde hatte, gilt als besonders gefährdet.
  • Engmaschige Kontrolle. In den ersten Tagen mit neuer Versorgung sollten die Füße mehrmals täglich angesehen werden, auch Sohle und Zwischenzehenräume, notfalls mit Spiegel oder mit Hilfe einer zweiten Person.

Nicht selbst behandeln: Hornhaut, Schwielen, eingewachsene Nägel und Blasen gehören nicht in Eigenregie geschnitten, gefeilt oder mit Hornhaut- und Hühneraugenmitteln behandelt. Bei entsprechender Diagnose ist medizinische Fußpflege (Podologie) als Heilmittel verordnungsfähig – das ist ein eigenes Rezept, nicht das Hilfsmittelrezept.

Zeitnah ärztlich abklären lassen – auch ohne Schmerzen – bei jeder Rötung, Blase, Schwiele mit Einblutung, Hautverletzung oder Schwellung am Fuß. Fehlender Schmerz ist bei Nervenschädigung kein Zeichen von Harmlosigkeit.

Sofort ärztliche Hilfe, im Zweifel über die 112 oder eine Notaufnahme: wenn ein Fuß plötzlich stark gerötet, überwärmt und geschwollen ist, wenn Fieber oder Schüttelfrost dazukommt, wenn eine Wunde eitert oder unangenehm riecht, wenn sich Haut oder Zehen dunkel bis schwarz verfärben oder der Fuß kalt und blass wird. Außerhalb der Sprechzeiten und ohne Notfallverdacht hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.


Dieser Beitrag erklärt allgemein die Versorgung mit Einlagen und orthopädischen Schuhzurichtungen. Er ersetzt keine ärztliche Beratung; welche Versorgung in Ihrem Fall angezeigt ist, entscheidet die behandelnde Praxis.

HÄUFIGE FRAGEN
Wie lange halten orthopädische Einlagen?
Bei täglichem Tragen etwa ein Jahr – je nach Gewicht, Gehstrecke und Material auch kürzer. Das Polstermaterial verdichtet sich, der Überzug scheuert durch, die Stützwirkung lässt nach. Anzeichen sind sichtbare Verformungen, ein durchgelaufener Bezug, ein Riss im Rohling oder eine sehr einseitige Abnutzung. Wenn Beschwerden wiederkehren, die vorher weg waren, lohnt eine Kontrolle.
Wie oft zahlt die Krankenkasse neue Einlagen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es für Einlagen nicht. Maßgeblich ist der medizinische Bedarf, den eine neue ärztliche Verordnung begründet; die Kassen legen dazu in ihren Verträgen unterschiedliche Erwartungen an Tragedauer und Abstände zugrunde. Bei Kindern ist ein kürzerer Rhythmus die Regel, weil der Fuß wächst. Welche Abstände für Sie gelten, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wie lange dauert die Eingewöhnung an neue Einlagen?
Üblicherweise beginnt man mit ein bis zwei Stunden täglich und steigert über ein bis zwei Wochen bis zum ganzen Tag. Ein ungewohntes Gefühl oder ein leichtes Ziehen in Fuß und Wade kann in dieser Zeit auftreten. Schmerzen, Taubheit, Blasen oder gerötete Druckstellen gehören nicht zur Eingewöhnung – dann sollten die Einlagen nachgepasst werden, statt sie durchzuhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Einlagen und einer orthopädischen Schuhzurichtung?
Eine Einlage liegt im Schuh und lässt sich herausnehmen und wechseln. Eine orthopädische Schuhzurichtung ist eine dauerhafte Veränderung am Schuh selbst – etwa eine Absatzerhöhung, eine Abrollhilfe, eine Sohlenversteifung oder eine Randerhöhung. Beides wird ärztlich verordnet und kann kombiniert werden. Für die Zurichtung brauchen Sie einen geeigneten, stabilen Konfektionsschuh.
Passen orthopädische Einlagen in jeden Schuh?
Nein. Der Schuh braucht genug Volumen, eine feste Fersenkappe und am besten eine herausnehmbare Fußbettung, die Platz schafft. In flachen, engen oder sehr weichen Schuhen liegt die Einlage nicht dort, wo sie soll. Bringen Sie zur Anprobe deshalb die Schuhe mit, in denen Sie die Einlagen tatsächlich tragen wollen.
Was ist bei Diabetes anders?
Bei Diabetes kann das Schmerzempfinden an den Füßen nachlassen, sodass die übliche Warnung vor einer Druckstelle fehlt. Deshalb wird eher weich gebettet und druckumverteilend gearbeitet statt hart korrigiert, und die Versorgung richtet sich nach einer ärztlich festgestellten Risikoeinstufung. Kontrollieren Sie die Füße in den ersten Tagen mit neuer Versorgung mehrmals täglich. Jede Rötung, Blase oder Wunde gehört zeitnah ärztlich angesehen – auch wenn sie nicht wehtut.